Mit Vers 24 beginnt der wohl berühmteste Abschnitt der Rede Jesu im Johannesevangelium Kapitel 5. Der Vers behandelt die Beziehung zwischen dem Hören von Jesu Wort, dem Glauben und der Errettung vom Tod zum Leben. Was erfahren wir darüber?
Das „Wort“ geht dem Glauben vor. Der Glaube kommt aus der Predigt, das finden wir immer wieder im Neuen Testament (vgl. Johannesevangelium Kapitel 17 Vers 20; Römerbrief Kapitel 10 Verse 17 und 1. Thessalonicherbrief Kapitel 1, Vers 5 ff.).
Das Wort, das Jesus uns zu sagen hat, ist für uns lebenswichtig, wenn wir an sein Wort glauben (vgl. Johannesevangelium Kapitel 6 Verse 63 und 68).
„Hören“ meint das innere Aufnehmen (vgl. Johannesevangelium Kapitel 8 Vers 5).
Diesem Hören folgt das „glauben dem, der mich gesandt hat“.
Der Glaube an den Vater und der Glaube an den Sohn lässt sich nicht voneinander trennen. Denn es geht ja gerade um den Glauben an den Gott, der Jesus „gesandt hat“.
Im Neuen Testament ist Gott immer der Vater von Jesu Christi.
Der Glaubende „hat ewiges Leben“. Der Glaube und nicht die Werke oder das Gesetz schenken dem Glaubenden den Zutritt zum ewigen Leben. (Römerbrief Kapitel 3 Vers 21 ff.).
Was aber meint die Aussage „der kommt nicht in das Gericht, sondern ist aus dem Tode in das Leben hinübergeschritten“? Müssen wir nicht auch als Christen „alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi“ (2. Korintherbrief Kapitel 5 Vers 10)? Doch!
„Gericht“ meint im Johannesevangelium Kapitel 5 Vers 24 nicht die Gerichtsverhandlung, die tatsächlich keinem Christen erspart bleibt (vgl. Matthäusevangelium Kapitel 25 Vers 14 ff.!), sondern den Zustand des ewigen „Gerichts“ (=Verdammnis). Und in diese ewige Verdammnis „kommt“ der Glaubende „nicht“ (vgl. Johannesevangelium Kapitel 3 Vers 18 und Römerbrief Kapitel 8 Vers 1).
Mit der Bekehrung bzw. Wiedergeburt hat er vielmehr ewiges „Leben“ empfangen und ist in diesem Sinne „aus dem Tode in das Leben hinübergeschritten“. Das sind also Vorgänge während des irdischen Lebens! Beim Sterben muss man das „ewige Leben“ schon mitbringen. Deshalb kann es sein, dass ein quicklebendiger Mensch noch im „Tode“, d. h. in seinen Sünden ist (vgl. Römerbrief Kapitel 6 Vers 3 ff.; 1. Korintherbrief Kapitel 15 Vers 17 ff. und Epheserbrief Kapitel 2 Verse 1 und 5).
Dass dieser „Schritt über die Linie“ in diesem Leben getan werden kann, gehört zu den grossen Gnadengaben Gottes (vgl. 1. Johannesbrief Kapitel 3 Vers 14).
Halten wir noch eines fest: Es heisst nicht: „der könnte vielleicht hinübergeschritten sein“, oder „der würde meines Erachtens das ewige Leben haben“, oder „wir hoffen, dass es sich so verhält…“ Es heisst vielmehr: „der hat“, „der kommt“, „der ist hinübergeschritten“. Das hat eine doppelte Konsequenz: Wir können zuversichtlich sagen, dass das so ist, und wir können es zuversichtlich für uns selbst glauben. Auf die Frage: „Bist du gerettet?“ gibt es im Vertrauen zu Jesus und zu seinem Wort nur ein klares „Ja“.
Heute droht die Gefahr, dass wir zu einem „Konjunktiv-Christentum“, das nur noch von einem „Vielleicht“ oder „Hoffentlich“ spricht, verkommen. Fr. Hiller merkte einst zu Johannesevangelium Kapitel 5 Vers 24 an: „Helden der Erde besiegen den Tod nicht, dessen sie spotten; sie werden von ihm überwunden; er liefert sie in’s Gericht.“
Jesus dagegen führt aus dem Tod ins Leben.
Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört, und dem glaubt, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern er ist vom Tod zum Leben hindurchgedrungen. Johannesevangelium Kapitel 5 Vers 24.